Was ist ein Wahlarzt?
Die Bezeichnung „Wahlarzt“ beruht auf dem Grundrecht der freien Arzt-Wahl. Als Patient:in können Sie sich daher den Wahlarzt selbst aussuchen. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig. Ich kann Sie als Wahlarzt im Bedarfsfall jedoch, genauso wie ein Kassenarzt, zu anderen Ärzten überweisen, z.B. für Röntgen-Untersuchungen.
Warum zum Wahlarzt?
Als Wahlarzt habe ich die Möglichkeit, mir ausreichend Zeit für Sie zu nehmen und kann Ihnen durch genaue Terminkoordination kurzfristige Termine in der Ordination anbieten und darüber hinaus Wartezeiten weitestgehend vermeiden. Dabei ist es mir ein Anliegen, auf Ihre Beschwerden und Fragen einzugehen und Sie ohne Zeitdruck bestmöglich zu beraten.
Was kostet ein Wahlarzt?
Die Leistungen eines Wahlarztes können oft nicht nach Kassentarifen angeboten werden. Ich orientiere mich bei der Honorargestaltung jedoch an der Honorarordnung der jeweiligen Krankenkasse, bei der Sie versichert sind.
Eine ambulante Zusatzversicherung übernimmt im Regelfall die verbleibenden Kosten.
Über die voraussichtlichen Behandlungskosten können wir Sie gerne im Vorfeld informieren.
Wie funktioniert die Verrechnung?
Als Wahlarzt verrechne ich meine Leistungen direkt mit Ihnen. Ich unterliege keinem Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (mit Ausnahme der KUF). Das heißt, es kann keine direkte Verrechnung mit Ihrer E-Card erfolgen. Eine Ausnahme bildet die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung, welche direkt mit Ihrer Kasse verrechnet werden kann.
KUF Patienten können, da hier ein entsprechender Vertrag unterzeichnet wurde, kassenärztlich behandelt werden.
Wie funktioniert die Erstattung der Krankenkasse?
Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von mir eine Honorarnote mit einer detaillierten Auflistung der durchgeführten Leistungen sowie ein Ansuchen um Rückerstattung der Kosten für Ihre Krankenkasse. Die beglichene Honorarnote kann gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden.
Sollte es zu Problemen bei der Rückerstattung der Wahlarztrechnung durch die Krankenkasse kommen, sind wir gerne bei einer Klärung behilflich.